40 (nachfolgend: RTI) angeordnet worden und am 19. Juli 2017 sei schliesslich der Land Rover des Beschuldigten verwanzt worden. Der Beschuldigte sei von der Kantonspolizei somit einerseits unter Vortäuschung eines Vertrauensverhältnisses als «V-Mann» rekrutiert und andererseits bzw. parallel dazu als Tatverdächtigter in Echtzeit überwacht worden. Die Vorinstanz habe diesen Umstand ignoriert und argumentiert, die Einstellungsverfügung im Strafverfahren gegen die fraglichen Polizisten sei in Rechtskraft erwachsen, weshalb sich die Polizisten erwiesenermassen nicht strafbar gemacht hätten.