Dadurch habe er sich damit einverstanden erklärt, für die fraglichen Polizisten Informationen zu beschaffen, wenn diese sich im Gegenzug für seine Aufenthaltsbewilligung einsetzen würden. Gleichzeitig wie der Beschuldigte somit vertrauliche Quelle der Kantonspolizei gewesen sei, sei er von dieser dringend tatverdächtigt und geheim überwacht worden. Am 12. Juni 2017 – d.h. neun Tage vor dem ersten vertraulichen Treffen – sei er beispielsweise polizeilich observiert worden. Gleichzeitig seien seine mutmasslichen Tatfahrzeuge mit GPS-Sender versehen worden.