Am 21. Juni 2017 habe er sich mit diesen für eine Besprechung getroffen, am 6. August 2017 habe er ihnen den für die Sicherstellung von rund 760 Gramm Kokaingemisch bei AE.________ entscheidenden telefonischen Hinweis gegeben und drei Tage vor seiner Verhaftung – am 4. September 2017 – habe er sie erneut persönlich getroffen. Anlässlich dieses letzten Treffens habe der Beschuldigte die sich in den Akten befindende «Vertraulichkeitserklärung» unterzeichnet. Dadurch habe er sich damit einverstanden erklärt, für die fraglichen Polizisten Informationen zu beschaffen, wenn diese sich im Gegenzug für seine Aufenthaltsbewilligung einsetzen würden.