1, 1.1, 1.2, 2 und 2.1 «Übertitel» i.S. einer Zusammenfassung des entsprechenden Anklagesachverhalts gemäss den Unterziffern. Die einzelnen Tathandlungen und Beteiligungsformen des Beschuldigten ergeben sich grundsätzlich aus den Unterziffern, teilweise in Verbindung mit den «Übertiteln» (vgl. auch Ziff. III.6.1 hiernach). In Ziff. 1.1.1 und 1.1.2 der Anklageschrift sind die Beteiligungsformen des Beschuldigten entgegen der Auffassung der Verteidigung klar ersichtlich aufgeführt. Diese ergeben sich aus den aufgeführten einzelnen Tathandlungen des Beschuldigten und von D.________ sowie aus der in Ziff. 1 aufgeführten vorgeworfenen bandenmässigen Begehung mit D.__