(Strasse) [...], evtl. in Puerto Plata in der Dominikanischen Republik und evtl. anderswo»). Letztlich ist auch festzuhalten, dass kleinere Ungenauigkeiten in den Orts- und Zeitangaben nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht zur Unbeachtlichkeit der Anklage führen (Urteile BGer 6B_720/2018 vom 03.10.2018 E. 1.3; 6B_149/2017 vom 16.02.2018 E. 4.3.7; 6B_544/2012 vom 11.11.2013 E. 6.4.4; 6B_640/2011 vom 14.05.2012 E. 2.3.3). Es ist mit Blick auf die örtliche und zeitliche Einordnung der genannten Anklagesachverhalte keine Verletzung des Anklageprinzips ersichtlich.