36 Die Einwände der Verteidigung erweisen sich als unbegründet. Zunächst ist festzuhalten, dass die Anklageschrift im vorliegenden Fall sehr ausführlich und detailliert ist. So werden die Vorwürfe in zeitlicher und örtlicher Hinsicht ausreichend präzise umschrieben. Unter dem Gesichtspunkt der Informationsfunktion des Anklageprinzips ist massgebend, dass die beschuldigte Person genau weiss, was ihr angelastet wird, damit sie ihre Verteidigungsrechte angemessen ausüben kann.