_ wurde anders als der Beschuldigte nicht vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau, sondern vom Regionalgericht Bern-Mittelland beurteilt. Für das Verfahren gegen E.________ war sodann ein anderer Gerichtspräsident des Regionalgerichts Em- mental-Oberaargau zuständig als für dasjenige gegen den Beschuldigten (zum Ganzen edierte Akten PEN 18 303 betreffend AE.________, Urteil vom 17. August 2018 und edierte Akten PEN 19 266 betreffend E.________, Urteil vom 18. Dezember 2019). Das erstinstanzliche Urteil gegen D._____