22 Personen Fragen zu stellen. Die beschuldigte Person ist in demjenigen Verfahren Partei, in dem sie beschuldigt wird. Gestützt auf Art. 147 Abs. 1 StPO kann sie daher an den Beweiserhebungen teilnehmen, die in diesem Verfahren durchgeführt werden. Dazu gehören auch die Einvernahmen von im gleichen Verfahren mitbeschuldigten Personen. Bei deren durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte durchgeführten Einvernahmen kann die beschuldigte Person gestützt auf Art.