Verbal: Auf Wunsch von RA G.________ und A.________ verlassen die beiden nun die Einvernahme, nehmen an der weiteren Einvernahme zu den Vorwürfen der qualifizierten Widerhandlungen gegen das BetmG, die Geldwäscherei, schwerer Fall, die SVG-Widerhandlungen sowie die versuchte Anstiftung zum Mord nicht mehr teil und verzichten ausdrücklich auf ihr Fragerecht. Die Verfahrensleiterin hält betreffend das weitere Vorgehen fest, dass die weiteren Einvernahmen von D.________ ohne ihre Anwesenheit fortgeführt werden. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird dies nicht mehr heute sein. Verbal: die Verfahrensleitung hat dies explizit mit A.________ und Herrn RA G.________ abgesprochen.