3277 f.). Der Beschuldigte selber hat dies mit Schreiben vom 27. Januar 2018 der Staatsanwaltschaft mitgeteilt (pag. 3276). Daraufhin forderte die Staatsanwaltschaft die Parteianwälte mit Verfügung vom 15. Februar 2018 auf, ihr den Hauptvertreter des Beschuldigten bekannt zu geben (pag. 3235). Mit Schreiben vom 21. Februar 2018 informierte Fürsprecher F.________, er könne sich nicht als Hauptvertreter bezeichnen, seines Erachtens seien die Voraussetzungen für sein amtliches Mandat mit dem Beizug einer Wahlverteidigung erloschen, weshalb das Mandat zu sistieren sei (pag. 3241). Rechtsanwalt G.__