4442), weil sein Aussageverhalten vom Fehlen einer Strategie geprägt sei – der Beschuldigte habe beispielsweise die Aussage nicht verweigert und sich deshalb selbst belastet / weiter sei Rechtsanwalt G.________ nicht eingeschritten und es hätten keine Besprechungen zwischen ihm und dem Beschuldigten stattgefunden – gilt es die zeitliche Abfolge der Anwalt-