, welchen sich die Kammer integral anschliesst. Ergänzend und teilweise in Wiederholung dazu ist Folgendes festzuhalten: Dem Beschuldigten wurde mit Wirkung ab dem 7. September 2017 Fürsprecher F.________ als amtlicher Anwalt beigeordnet (pag. 3182). Dies notabene, nachdem der Beschuldigte nach seiner Anhaltung am 7. September 2017 nicht durch den damaligen Pikettanwalt Fürsprecher AC.