3964 f.]). Weiter hat die Kammer die dafür ausgesprochenen Sanktionen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe und Landesverweisung), inklusive die Kosten- und Entschädigungsfolgen, zu überprüfen (Ziff. III-V des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 3964-3968]). Schliesslich muss sie über die Beschlüsse betreffend Rückkehr in den vorzeitigen Strafvollzug (Ziff. VI/1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 3968]) und bezüglich das über den Beschuldigten erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. VI/7 und 8 des