Verfahrenskosten – eingestellt wurde (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositiv [pag. 3964]); - der Beschuldigte freigesprochen wurde, (1) von der Anschuldigung der versuchten Anstiftung zu Mord, angeblich begangen von ca. 17. September 2017 bis 25. Oktober 2017 und später in Bern, sowie (2) von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 18. Oktober 2017 in Bern, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/5 der gesamten Verfahrenskosten), bestimmt auf CHF 18'487.60, an den Kanton Bern (Ziff. II des erstinstanzlichen Urteildispositivs [pag.