1. der Einstellung des Verfahrens infolge Verjährung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen im Zeitraum von Januar 2013 bis .________2017 in Burgdorf, Bern, Sissach/BL und anderswo durch Erwerb und Besitz von Kokain zum Eigenkonsum sowie Konsum von Kokain; 2. des Freispruchs von der Anschuldigung 2.1 der versuchten Anstiftung zum Mord, angeblich begangen im Zeitraum von ca. 17.09.2017 bis 25.10.2017 und später in Bern; 2.2 der Drohung, angeblich begangen am 18.10.2017 in Bern. II. A.________ sei schuldig zu erklären: