3. Der Beschuldigte sei freizusprechen vom Vorwurf der Geldwäscherei und der Urkundenfälschung und das Strafverfahren wegen versuchter Drohung sei einzustellen. Eventualiter sei der Beschuldigte freizusprechen vom Vorwurf der Geldwäscherei, der Urkundenfälschung und der versuchten Drohung. 4. Der Beschuldigte sei zu bestrafen mit einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, wobei festzustellen sei, dass diese durch Haft und vorzeitigen Strafvollzug bereits vollständig erstanden sei. Eventualiter sei der Beschuldigte milder zu bestrafen.