der Verteidigung gut und edierte beim Regionalgericht Bern-Mittelland sowie bei der Kantonspolizei Bern die besagten Urkunden. Gleichzeitig ersuchte sie die 1. Strafkammer des Obergerichts, der Verteidigung die Akten SK 21 440 + 441 zur Einsichtnahme und Rücksendung innert nützlicher Frist zuzustellen (zum Ganzen pag. 4345 und pag. 4350 ff.). Mit Eingabe vom 16. Februar 2022 beantragte Rechtsanwalt B.__