3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Schreiben vom 14. Juni 2021 beantragte Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten, die Protokolle der Einvernahmen des Beschuldigten vom 9. September 2019 und vom 21. Oktober 2019 (9:20 Uhr + 14:30 Uhr) sowie die Protokolle sämtlicher Einvernahmen von E.________, sämtlicher Einvernahmen von D.________ – ausser dasjenige der Einvernahme vom 16. Oktober 2017 – und sämtlicher Einvernahmen von AE.__