Die Generalstaatsanwaltschaft teilte am 16. Juni 2021 mit, für das Verfahren vor der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern werde Staatsanwältin C.________ von der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraut (pag. 4185). Mit Eingabe vom 5. Juli 2021 erklärte Staatsanwältin C.________ Anschlussberufung und beschränkte diese auf den Schuldspruch gemäss Ziffer III/1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (Zeitraum, Drogenmenge, Deliktsbetrag), die Sanktionen und die Dauer der Landesverweisung