7 Mit Eingabe vom 14. Juni 2021 erklärte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten fristgerecht die Berufung, wobei er diese insbesondere auf die Anfechtung der Schuldsprüche und Verurteilungen gemäss den Ziffern III und IV des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs beschränkte (pag. 4161 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte am 16. Juni 2021 mit, für das Verfahren vor der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern werde Staatsanwältin C.______