Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 466 Tagen wird im vollen Umfang auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe vom 14.02.2018 bis 28.10.2018 (257 Tage) und vom 02.05.2019 bis 31.07.2020 (457 Tage) sowie seit dem 30.11.2020 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'800.00. 3. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet.