A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der versuchten Anstiftung zum Mord, angeblich begangen im Zeitraum von ca. 17.09.2017 bis 25.10.2017 und später in Bern; 2. von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 18.10.2017 in Bern; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/5; vgl. zu den gesamten Verfahrenskosten Ziff. IV), bestimmt auf CHF 18'487.60, an den Kanton Bern. III. A.________ wird schuldig erklärt: