1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Fünferbesetzung [nachfolgend teilweise: Vorinstanz]) erkannte mit Urteil vom 5. Februar 2021 Folgendes (pag. 3963 ff. [Hervorhebungen im Original]): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen im Zeitraum von Januar 2013 bis 07.09.2017 in Burgdorf, Bern, Sissach/BL und anderswo durch Erwerb und Besitz von Kokain zum Eigenkonsum sowie Konsum von Kokain, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II.