1. Zu einer Freiheitsstrafe von 25 Monaten. Die ausgestandene Polizeihaft von einem Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 18'888.10. 3. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 12'000.00, ausmachend CHF 4'000.00. 99 III.