96 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten. Die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft von insgesamt 89 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 19'288.10. 4. Zur Bezahlung von 9/10 der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 12'000.00, ausmachend CHF 3'600.00. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 400.00 trägt der Kanton Bern. III.