1. Zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Davon sind 9 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 19 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft von insgesamt 3 Tagen wird auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Busse in der Höhe von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt.