3. A.________ gestützt auf den Schuldspruch gemäss Ziff. 2 hiervor zu einer Busse von CHF 60.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf einen Tag verurteilt wurde (Ziff. B.II.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); 4. im Zivilpunkt die Zivilklage der G.________ AG wegen unzureichender Bezifferung auf den Zivilweg verwiesen wurde, ohne Ausscheidung von Kosten (Ziff. B.IV. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs);