32. Beschuldigter 2 Der Beschuldigte ist kein Drittstaatangehöriger, so dass auch keine Ausschreibung der nichtobligatorischen Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) erfolgt. Die Zustimmung zur Löschung des vom Beschuldigten 2 erstellten DNA-Profils (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). Die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten 2 erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m.