90 Dauer der Verhandlung sowie eineinhalb Stunden für die mündliche Urteilseröffnung hinzugerechnet. Rechtsanwalt F.________ wird somit für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren für 31,5 Stunden, ausmachend CHF 7'311.45 (inkl. Auslagen und MWSt.), entschädigt. Der Beschuldigte 3 hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 7'311.45 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt F.____