135 Abs. 4 StPO). Im Umfang von 1/10 entfällt die Rück- und Nachzahlungspflicht. 30.2.3 Rechtsanwalt F.________ Mit Kostennote vom 24. Juni 2022 macht Rechtsanwalt F.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 3 im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von insgesamt 22 Stunden geltend, wobei auch hier die Dauer der oberinstanzlichen Verhandlung sowie die Urteilseröffnung noch nicht einberechnet wurden. Zum von Rechtsanwalt F.________ geltend gemachten und von der Kammer als angemessen erachteten Aufwand werden demnach noch acht Stunden für die