Mit Kostennote vom 22. Juni 2022 macht Rechtsanwalt D.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 2 im oberinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung im Umfang von 21,5 Stunden geltend, wobei die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung noch nicht mitberücksichtigt wurde (pag. 2769 ff.). Die oberinstanzliche Verhandlung dauerte am 22. Juni 2022 acht Stunden, die Urteilseröffnung vom 24. Juni 2022 eineinhalb Stunden. Rechtsanwalt D.________ wird demnach für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren für insgesamt 31 Stunden, ausmachend CHF 7'013.00 (inkl. Auslagen und MWSt.), entschädigt.