Mit Kostennote vom 23. Juni 2022 macht Fürsprecher B.________ eine Entschädigung im Umfang von insgesamt 23,75 Stunden geltend, wobei lediglich eine Stunde auf die Urteilseröffnung entfällt (pag. 2764 ff.). Diese dauerte am 24. Juni 2022 rund eineinhalb Stunden, weshalb die Kammer noch eine halbe Stunde hinzurechnet. Fürsprecher B.________ wird demnach für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren für insgesamt 24,25 Stunden, ausmachend CHF 5'373.15 (inkl. Auslagen und MWSt.), entschädigt.