Rechtsanwalt D.________ Die durch Rechtsanwalt D.________ eingereichte Kostennote vom 19. Januar 2021 (pag. 2252 ff.) für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Rechtsanwalt D.________ wird demnach wie bereits von der Vorinstanz für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 2 für einen Aufwand von insgesamt 78 Stunden entschädigt, ausmachend CHF 17'196.90 (inkl. Auslagen und MWSt.). Der Beschuldigte 2 hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 17'196.90 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt D.__