In Bezug auf den Beschuldigten 2 setzen sich die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten ebenfalls zusammen aus den allgemeinen Gebühren im Umfang von CHF 15'410.00 sowie den allgemeinen Auslagen in der Höhe von CHF 3'478.10. Hinzu kommen persönliche Gebühren betreffend die Versetzung in Untersuchungshaft in der Höhe von CHF 400.00 (pag. 224 bzw. pag. 1889). Die