29.1.1 Beschuldigter 1 Die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten setzen sich für den Beschuldigten 1 zusammen aus Gebühren in der Höhe von CHF 15'410.00 sowie Auslagen von CHF 3'478.10 und belaufen sich demnach insgesamt auf CHF 18'888.10. Zufolge der Schuldsprüche werden diese Kosten dem Beschuldigten 1 vollumfänglich zur Bezahlung auferlegt. 29.1.2 Beschuldigter 2 In Bezug auf den Beschuldigten 2 setzen sich die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten ebenfalls zusammen aus den allgemeinen Gebühren im Umfang von CHF 15'410.00 sowie den allgemeinen Auslagen in der Höhe von CHF 3'478.10.