1889), aus den Kosten des Gerichts in der Höhe von CHF 35'000.00 sowie den Kosten für den Auftritt der Staatsanwaltschaft im Umfang von CHF 10'000.00. Die allgemeinen Auslagen der Staatsanwaltschaft betragen CHF 17'390.65 (pag. 1890). Insgesamt belaufen sich die erstinstanzlichen Verfahrenskosten betreffend die allgemeinen Gebühren sowie die allgemeinen Auslagen somit auf CHF 94'440.65.