Konkret weist er mehrere einschlägige Vorstrafen auf: Im März 2007 wurde er vom Tribunal d’arrondissement II Bienne-Nidau unter anderem wegen Raubes unter Mitführen einer Waffe, bandenmässigen Raubes, Raubes in besonderer Gefährlichkeit, Diebstahls und wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Bereits im November 2011 und während noch laufender Probezeit wurde er sodann wegen Gefährdung des Lebens zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, dies als Zusatzstrafe zum vorgenannten Urteil.