Der Beschuldigte 2 spricht nicht nur nach wie vor fliessend Italienisch, sondern reiste auch immer wieder in sein Heimatland (zu seiner Familie) zurück. Die Mutter des Beschuldigten 2 besitzt zudem nach wie vor ein Haus in Italien (pag. 2184 Z. 5 f.). An der oberinstanzlichen Verhandlung gab er zu Protokoll, er sei zuletzt im Mai und Juni zwei Wochen in Italien gewesen. Auf Frage, was er in den zwei Wochen, die er erwähnt habe, in Italien gemacht habe, antwortete der Beschuldigte 2, er habe seine Söhne, mithin seine Familie, besucht (pag. 2713 Z. 6 ff.).