Ad Persönlichkeitsentwicklung Was die Persönlichkeitsentwicklung des Beschuldigten 2 anbelangt, ist zu seinen Gunsten festzuhalten, dass seit 2019 keine neuen Strafregistereinträge erfolgten (vgl. pag. 2627 ff.). Gemäss eigenen Angaben anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung gab es in den letzten Wochen bzw. Monaten auch keine Berührungspunkte mehr mit der Polizei (pag. 2712 Z. 20 ff.). Mit Blick auf die zahlreichen Vorstrafen bzw. Delikte, die der Beschuldigte 2 in der Zeit von 2007 bis 2014 beging, sowie die Anlasstat, die im Jahr 2018 erfolgte, kann indes nicht global von einer positiven Persönlichkeitsentwicklung des Beschuldigten 2 gesprochen werden.