2720 Z. 28 ff.) nicht einsichtig zu sein. Die zahlreichen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu mehr als drei Jahren schienen den Beschuldigten 2 nur wenig zu beeindrucken, delinquierte er doch trotz Verurteilung im März 2007 bzw. im November 2008 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten bzw. zu sechs Monaten bereits im April 2010 sowie im Juni bis November 2013 weiter (pag. 2627 ff.). Danach schien es um den Beschuldigten 2 zwar etwas ruhiger zu werden, bis er am 2. März 2018 und damit nur knapp fünf Jahre später erneut delinquierte.