66a StGB, was jedoch für die nichtobligatorische Landesverweisung nach Art. 66abis StGB ebenfalls gelten muss – dürfen indes auch vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen über die Landesverweisung begangene Delikte bei der Beurteilung der Prognose berücksichtigt werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_149/2021 vom 3. Februar 2022 E. 2.3.2; vgl. auch die von der Vorinstanz zitierte Rechtsprechung, pag. 2450, S. 99 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).