während rund vier Jahre nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten. Wie bereits unter Ziff. 4.5. hiervor ausgeführt wurde, zeigt dies aber, dass er seine deliktische Vergangenheit nicht hinter sich gelassen hat. Vielmehr war er auf Anfrage einer ihm unbekannten Person gegen eine entsprechende Entlohnung sofort wieder bereit, sich für die Begehung eines schweren Delikts, nämlich eines Versicherungsbetruges, einbinden zu lassen. Er bewies denn auch eine hohe kriminelle Energie, indem er sich massgeblich in die detaillierte Planung des fingierten Raubüberfalles einbrachte, um diesen möglichst echt wirken zu lassen und die Versicherung zu täuschen. C.________ hat weder die bereits