In Bezug auf das öffentliche Interesse ist zu berücksichtigen, dass C.________ bereits vier Mal verurteilt wurde (pag. 2066 ff.). Er wurde wegen bandenmässigen und bewaffneten Raubes, qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und nunmehr wegen versuchten Betruges verurteilt, bewegt sich mithin im Bereich der schweren Kriminalität. Mit seinen Straftaten gefährdete er Leib und Leben als höchste Rechtsgüter. Hinzu kommt, dass er die Taten nicht aus einer finanziellen Not begangen hat, da er durch seine SUVA- und IV-Renten finanziell abgesichert ist. Die letzte Straftat hat der Beschuldigte im Jahr 2014 begangen. Er ist daher bis zu den vorliegend beurteilten Straftaten