Dem aktuellen Strafregisterauszug vom 25.11.2019 (pag. 2066 ff.) ist zu entnehmen, dass C.________ bereits 4-fach vorbestraft ist, wobei es sich nicht um Bagatellfälle handelt: Er wurde am 29.03.2007 wegen Raubes (Mitführen einer Waffe), bandenmässigen Raubes, Raubes (besondere Gefährlichkeit), Diebstahls, Betrug (Versuch) und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Am 20.11.2008 wurde er wegen Gefährdung des Lebens schuldig gesprochen. Am 23.12.2010 wurde er wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfache Begehung) und in Umlaufsetzen falschen Geldes verurteilt.