27. Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz erwog hinsichtlich der nichtobligatorischen Landesverweisung vorab Folgendes (pag. 2452, S. 101 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Da der Beschuldigte vorliegend nicht wegen sogenannten Katalogtaten verurteilt wird, ist eine Landesverweisung nicht zwingend.