25.7 hiervor), was doch von einiger Unbelehrbarkeit zeugt. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte er zwar aus, er habe genug vom Gefängnis bzw. sei müde davon und habe seine Lehren aus den vielen Verurteilungen gezogen, was mit Blick darauf, dass der Beschuldigte 2 für den fingierten Raubüberfall nicht allzu grosse Überzeugungsarbeit leisten musste, allerdings mit Vorsicht zu geniessen ist. Auch die oberinstanzlich eingereichten Unterlagen, welche zeigen sollen, dass sich der Beschuldigte 3 auf gutem Wege befinde, vermögen daran nichts zu ändern: Der Arbeitsvertrag mit der Q.________ GmbH datiert vom 1. Juni 2022, die