73 des Beschuldigten 3 erachtet die Kammer deshalb eine Reduktion in der Höhe von lediglich dreieinhalb Monaten als angemessen. Die Strafempfindlichkeit ist trotz des Umstandes, dass er seinen Vater pflegt und deshalb auch mit diesem zusammenwohnt, als durchschnittlich zu bezeichnen. Die Verteidigung reichte oberinstanzlich ein Schreiben des Vaters des Beschuldigten 3 ein, welches zeigen soll, dass dieser auf seine Unterstützung angewiesen ist (pag.