2631 ff.). Von 2002 bis 2005 delinquierte er in äusserst regelmässigen Abständen, bis er in Untersuchungshaft genommen und am 29. März 2007 schliesslich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten (unter Anrechnung von 577 Tagen Untersuchungshaft) verurteilt wurde. 2015 und 2019 folgten sodann die nächsten Verurteilungen. Dem aktuellsten Strafregisterauszug lässt sich weiter entnehmen, dass der Beschuldigte 3 mit dem vorliegenden Raubüberfall am 1. März 2018 delinquierte, obwohl gegen ihn zu diesem Zeitpunkt mit grösster Wahrscheinlichkeit bereits ein Strafverfahren lief (mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz, Strafbefehl vom 26. März 2019).