Zu den persönlichen Verhältnissen ist gestützt auf die oberinstanzliche Befragung zu ergänzen, dass der Beschuldigte 3 aktuell noch mit seinem (pflegebedürftigen) Vater zusammenlebt, im nächsten Jahr jedoch eine gemeinsame Wohnung mit seiner Freundin suchen möchte (pag. 2725 Z. 1 ff.). Gesundheitlich geht es dem Beschuldigten 3 – soweit ersichtlich – gut. Gemäss oberinstanzlich eingereichtem Arbeitsvertrag arbeitet er seit dem 1. Juni 2022 bei der Q.________ GmbH (pag. 2752 ff.). Folgt man den Ausführungen der Verteidigung, hat der Beschuldigte 3 zudem mit der Sanierung seiner Schulden begonnen (pag. 2695 bzw. pag.