72 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren E.________ ist geständig, hat aber die Strafverfolgung nicht in erheblichem Masse erleichtert wie beispielsweise C.________. E.________ hat nämlich die Tat erst zugegeben, als C.________ ausgepackt hat. Das Geständnis ist im Umfang von 6.5 Monaten strafmindernd zu berücksichtigen. Im Strafverfahren hat er sich stets korrekt verhalten, was erwartet werden darf und neutral zu werten ist. Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit ist neutral.